Verpackungssteuer

Eine nachhaltige Zukunft für To-Go-Verpackungen

Die Verpackungssteuer ist ein wichtiger Schritt für Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der Gastronomie. Erfahren Sie, wie sie funktioniert und welche Vorteile sie bietet.

Die Verpackungssteuer im Überblick

Eine lokale Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen

Wie hoch ist die Steuer?

Die Steuer beträgt 0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher und Pommesschalen sowie 0,20 Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Trinkhalme oder Eislöffel.

Wer muss die Steuer zahlen?

Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Dies umfasst z.B. Imbisse, Cafés, Bäckereien und auch Tankstellen.

Welche Verpackungen sind betroffen?

Alle Einwegverpackungen für den einmaligen oder kurzzeitigen Gebrauch, unabhängig vom Material. Dies umfasst auch Einwegverpackungen aus Papier, Holz und Naturfasern, nicht nur Kunststoff.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, ausgenommen sind: Mehrwegverpackungen, Verpackungen für Speisen und Getränke, die typischerweise für den Vorrat gekauft werden, Kleinstverpackungen (unter 25g/ml), Eiswaffeln, Speisereste nach Restaurantbesuch, Pfandpflichtige Getränkebehälter und mehr.

Wann wird die Steuer fällig?

Die Steuer wird jährlich fällig. Die Steuererklärung muss bis zum 15. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Die Stadt kann auch vierteljährliche Vorauszahlungen festlegen.

Warum gibt es diese Steuer?

Die Steuer soll die Müllentsorgungskosten durch die Verursacher decken, den Ressourcenverbrauch reduzieren und Anreize zur Verwendung von Mehrwegsystemen schaffen.

Vorteile der Verpackungssteuer

Gemeinsam für eine sauberere Umwelt und nachhaltigere Zukunft

Für Kunden

Umweltbewusste Entscheidungen

Sie können aktiv zum Umweltschutz beitragen, indem Sie Mehrwegverpackungen bevorzugen.

Kosteneinsparungen

Bei regelmäßiger Nutzung von Mehrwegbehältern sparen Sie langfristig Geld.

Bessere Qualität

Mehrwegverpackungen halten Speisen oft länger warm und sind auslaufsicherer als Einwegverpackungen.

Für Gastronomiebetriebe

Positives Unternehmensimage

Profilieren Sie sich als umweltbewusstes Unternehmen und gewinnen Sie umweltbewusste Kunden.

Langfristige Kosteneinsparungen

Mit Mehrwegsystemen können Sie langfristig Kosten für Verpackungen reduzieren.

Innovationsförderung

Die Umstellung auf nachhaltige Verpackungen kann zu kreativen Lösungen und neuen Geschäftsmodellen führen.

Umweltauswirkungen

40%

weniger Einwegverpackungen durch die Einführung der Steuer

15 Tonnen

Müll pro Jahr in einer mittelgroßen Stadt eingespart

30%

mehr Mehrwegverpackungen im Einsatz nach Einführung

Städte mit Verpackungssteuer

Immer mehr Städte führen die Verpackungssteuer ein, um Umweltverschmutzung zu reduzieren

Tübingen

Tübingen

Pionier in Deutschland: Tübingen führte die Verpackungssteuer am 1. Januar 2022 ein. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 22. Januar 2025, dass die Verpackungssteuer rechtmäßig ist.

Konstanz

Konstanz

Konstanz hat die Verpackungssteuer im September 2023 eingeführt und setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Gastronomiebetrieben für einen nachhaltigen Übergang.

Ihre Stadt könnte die nächste sein

Wir erwarten, dass in den kommenden Jahren weitere Städte folgen werden. Interessiert, wie Ihre Stadt die Verpackungssteuer einführen kann?

Informationen für Städte

Karte der teilnehmenden Städte

Diese Karte zeigt Städte, die bereits eine Verpackungssteuer eingeführt haben (grün) sowie Städte, die eine Einführung planen oder derzeit prüfen (blau). Klicken Sie auf die Marker, um weitere Details zu erfahren.

Die Karte wird regelmäßig aktualisiert, wenn neue Städte die Verpackungssteuer einführen oder konkrete Pläne ankündigen.

Kostenrechner

Berechnen Sie die Kosten der Verpackungssteuer für Ihren Betrieb und entdecken Sie Einsparpotenziale

Kostenrechner für Gastronomiebetriebe

Jährliche Kosten

Einweg-Essensverpackungen

7.500,00 €

Einweg-Getränkeverpackungen

1.800,00 €

Gesamtkosten pro Jahr

9.300,00 €

Einsparpotenzial mit Mehrwegsystemen

25%

Jährliche Einsparung

2.325,00 €

Hinweis: Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Die tatsächlichen Kosten können je nach lokaler Steuersatzung variieren.

Welche Produkte werden besteuert?

Eine Übersicht über steuerpflichtige und steuerfreie Produkte

Steuerpflichtige Produkte

Die folgenden Einwegverpackungen unterliegen der Verpackungssteuer:

0,50 Euro Steuer (netto)

  • Kaffeebecher für To-Go-Getränke
  • Einwegdosen, -flaschen, -becher für Getränke
  • Pommesschalen und andere Speiseverpackungen
  • Einweggeschirr (Teller, Schalen)
  • Alufolie für Döner, Wraps und andere Gerichte
  • Pizzakartons für den Außer-Haus-Verkauf

0,20 Euro Steuer (netto)

  • Einwegbesteck (Messer, Gabeln, Löffel)
  • Einweg-Essstäbchen
  • Trinkhalme (Strohhalme)
  • Rührstäbchen für Getränke (über 14 cm)
  • Eislöffel und ähnliche Hilfsmittel

Steuerfreie Produkte

Die folgenden Produkte sind von der Verpackungssteuer befreit:

  • Mehrwegverpackungen (wiederverwendbar)
  • Mitgebrachte eigene Behälter
  • Eiswaffeln (zählen als Lebensmittel)
  • Pfandpflichtige Einweggetränkeflaschen
  • Verpackungen für Speisereste nach Restaurantbesuch
  • Kleinst-/Portionsverpackungen (unter 25 g oder 25 ml)
  • Besteck unter 10 cm Größe
  • Rührstäbchen unter 14 cm Länge
  • Lieferservice an Wohnadressen
  • Verkauf über Drive-In

Wichtiger Hinweis

Die Verpackungssteuer gilt unabhängig vom Material der Verpackung. Auch umweltfreundliche Materialien wie Papier, Holz oder Naturfasern werden besteuert, wenn sie als Einwegprodukt verwendet werden.

Informationen für Kommunen

So kann Ihre Stadt die Verpackungssteuer erfolgreich einführen

Implementierungsschritte

Beratung für Kommunen

Wir bieten kostenlose Erstberatung für interessierte Kommunen an.

Kontakt aufnehmen →

1 Rechtliche Grundlagen

Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer basiert auf der Gesetzgebungskompetenz der Kommunen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Folgende Schritte sind zu beachten:

  • Prüfung der Landesgesetzgebung zur kommunalen Steuerhoheit
  • Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit mit Bundesrecht einholen
  • Abstimmung mit der zuständigen Kommunalaufsicht
  • Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (insb. des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2023)

Hinweis: Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2023 die Verfassungsmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer bestätigt, was eine wichtige rechtliche Grundlage für andere Kommunen darstellt.

2 Lokale Satzung entwickeln

Die Satzung muss alle wichtigen Aspekte der Steuer regeln und sollte folgende Punkte enthalten:

  • Klare Definition des Steuergegenstands (welche Verpackungen?)
  • Festlegung der Steuersätze (z.B. 50 Cent für Essensverpackungen, 20 Cent für Getränkebehälter)
  • Bestimmung der Steuerschuldner (in der Regel die ausgebenden Betriebe)
  • Ausnahmen und Befreiungen
  • Verfahren zur Steueranmeldung und -erhebung
  • Übergangsfristen und Inkrafttretung

3 Beteiligung der Stakeholder

Für eine erfolgreiche Einführung ist die frühzeitige Einbindung aller Betroffenen entscheidend:

  • Gründung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Gastronomie, Handel, Umweltverbänden und Verwaltung
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen für betroffene Betriebe
  • Zusammenarbeit mit lokalen Mehrwegsystem-Anbietern
  • Einbeziehung der Bürger durch öffentliche Diskussionen

Tipp: Die Erfahrung zeigt, dass Widerstände durch frühzeitige Einbindung und transparente Kommunikation deutlich reduziert werden können. Planen Sie für diesen Prozess mindestens 6 Monate ein.

4 Verwaltung und Umsetzung

Die praktische Umsetzung erfordert klare Strukturen und Prozesse:

  • Einrichtung einer zuständigen Stelle in der Kommunalverwaltung
  • Entwicklung digitaler Formulare für Steuererklärungen
  • Schulung der Mitarbeiter in der Verwaltung
  • Etablierung eines Kontrollsystems
  • Monitoring der Wirksamkeit der Maßnahme

Personalbedarf

Je nach Größe der Kommune: 0,5-2 Vollzeitstellen

Kosten der Einführung

Ca. 15.000-30.000 € (ohne Personal)

5 Öffentlichkeitsarbeit

Eine gute Kommunikationsstrategie ist entscheidend für die Akzeptanz der Steuer:

  • Entwicklung einer einheitlichen Kommunikationslinie
  • Erstellung von Informationsmaterialien für Betriebe und Bürger
  • Regelmäßige Pressemitteilungen zum Fortschritt
  • Social-Media-Kampagne zur Aufklärung
  • Veröffentlichung von Erfolgsgeschichten und Umweltwirkungen

Erfahrungsaustausch der Kommunen

Treten Sie unserem Netzwerk bei, um von den Erfahrungen anderer Kommunen zu profitieren und aktuelle Informationen zur rechtlichen Entwicklung zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Verpackungssteuer

Für Kunden

Muss ich als Kunde die Steuer direkt bezahlen?

Nein, die Steuer wird vom Verkäufer gezahlt. Allerdings können die Kosten über den Verkaufspreis der Speisen und Getränke an Sie weitergegeben werden.

Wie kann ich als Kunde zur Müllvermeidung beitragen?

Bringen Sie eigene Mehrwegbehälter mit oder nutzen Sie die angebotenen Mehrwegsysteme. Viele Betriebe bieten einen Rabatt an, wenn Sie Ihre eigenen Behälter mitbringen.

Wodurch unterscheiden sich Einweg- und Mehrwegverpackungen?

Einwegverpackungen sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt und werden danach entsorgt. Mehrwegverpackungen können gereinigt und wiederverwendet werden, oft über 50-100 Nutzungszyklen.

Für Betriebe

Wie und wann muss ich die Steuer abführen?

Der Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss bis zum 15. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Steuerbescheids innerhalb eines Monats.

Wie kann ich die Anzahl der steuerpflichtigen Verpackungen nachweisen?

Sie müssen Aufzeichnungen, Belege und Schriftstücke über den Warenbezug und -verkauf von steuerpflichtigen Verpackungen zur Einsicht bereithalten. Die Stadt kann diese zur Überprüfung anfordern.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Umstellung auf Mehrwegsysteme?

Ja, viele Städte bieten finanzielle Förderungen für die Umstellung auf Mehrwegsysteme an. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung über lokale Förderprogramme.

Was bedeutet die Steuerbefreiung durch stoffliche Verwertung?

Eine Steuerbefreiung ist möglich, wenn Sie die Einwegverpackungen vollständig am Verkaufsort zurücknehmen und einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuführen. Dies muss nachgewiesen werden können.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Steuererklärung nicht oder falsch abgebe?

Die Stadt kann die Steuerschuld dann schätzen und auf Grundlage dieser Schätzung einen Steuerbescheid erstellen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, der festgestellte Steuerbetrag muss trotzdem bezahlt werden.

Für Kommunen

Welche rechtliche Grundlage benötigen wir für die Einführung?

Sie benötigen eine kommunale Verpackungssteuersatzung. Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Januar 2025 entschieden, dass die Verpackungssteuer rechtmäßig ist.

Welche Ressourcen werden für die Verwaltung der Steuer benötigt?

Sie benötigen Ressourcen für die Erstellung von Informationsmaterialien, die Bearbeitung von Steuererklärungen, die Ausstellung von Steuerbescheiden und die Durchführung von Kontrollen.

Wie können wir die Akzeptanz bei Betrieben und Bürgern fördern?

Bieten Sie umfassende Information und Beratung an, stellen Sie Fördermittel für die Umstellung auf Mehrwegsysteme bereit und kommunizieren Sie die ökologischen Vorteile. Eine schrittweise Einführung mit ausreichender Vorlaufzeit erhöht die Akzeptanz.

Diese Informationen basieren auf der Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen und können in anderen Städten abweichen.